Zwei Begriffe, die häufig durcheinandergehen
Viele verwechseln beim Ablesen zwei Begriffe, die nichts miteinander zu tun haben: Die Zählernummer steht fest auf dem Typenschild deines Zählers, meist neben einem Barcode, und ändert sich nie. Der Zählerstand dagegen wandert mit deinem Verbrauch und zeigt, wie viele Kilowattstunden insgesamt schon durch die Leitung geflossen sind. Für deine Jahresabrechnung braucht dein Versorger zwingend beide Angaben.
Die drei Zählertypen, und wer sie in Hamburg betreut
Zuständig für Einbau und Betrieb deines Zählers ist in Hamburg die Stromnetz Hamburg GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Beim klassischen Ferraris-Zähler mit der drehenden Scheibe notierst du nur die schwarzen Ziffern vor dem Komma, rote Nachkommastellen zählen nicht. Bei einer modernen Messeinrichtung mit digitalem Display liest du den angezeigten Wert direkt ab, rund eine Million Hamburger Haushalte erhalten im laufenden Rollout genau diesen Zählertyp. Rund 100.000 Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden bekommen stattdessen ein intelligentes Messsystem, bei dem das manuelle Ablesen entfällt, weil die Daten automatisch übertragen werden.
So und wann du den Stand meldest
Die jährliche Ablesung läuft heute meist digital: Ein Klick im Online-Kundenportal oder in der App reicht, um deinen Stand zu übermitteln. Telefon und die klassische Ablesekarte per Post funktionieren aber weiterhin, falls du das lieber magst. Dein Versorger meldet sich dafür einmal im Jahr bei dir, meist zum Jahreswechsel oder zu deinem persönlichen Vertragsjahrestag. Bei einem Zähler mit getrennten Hoch- und Niedertarif-Werten gibst du konsequenterweise beide Zahlen separat durch.
Was bei einer verpassten Meldung passiert
Eine verpasste Meldung ist kein Beinbruch, kostet dich aber Zeit: Dein Versorger schätzt deinen Verbrauch dann anhand der Vorjahreswerte, was besonders nach einem Umzug oder dem Einbau einer Wärmepumpe deutlich daneben liegen kann. Reichst du den echten Stand nachträglich nach, wird die Rechnung im Nachhinein korrigiert, allerdings erst mit der nächsten Abrechnung oder auf gesonderte Anfrage. Wer die jährliche Meldung direkt erledigt, spart sich diesen Umweg von vornherein.