Seit Juni 2025 zählt nur noch die Zukunft
Bis 2025 konntest du eine An- oder Abmeldung deines Stromvertrags noch rückwirkend nachreichen, teils bis zu sechs Wochen später. Seit dem 6. Juni 2025 geht das nicht mehr: Die Bundesnetzagentur hat den technischen Lieferantenwechsel bundesweit auf 24 Stunden verkürzt, im Gegenzug sind An- und Abmeldungen nur noch für einen Termin in der Zukunft möglich. Meldest du deinen Auszug erst nachträglich, läuft dein bisheriger Vertrag einfach weiter, bis die Abmeldung beim Anbieter eingeht, selbst wenn du längst ausgezogen bist.
Vertrag mitnehmen oder neu abschließen
Bleibst du innerhalb des Liefergebiets deines bisherigen Anbieters, brauchst du gar keinen neuen Vertrag: Ein einfacher Umzugsantrag reicht, und dein bestehender Tarif zieht mit um. Vattenfall bietet dafür einen Online-Umzugsservice an und empfiehlt, dich dafür sechs Wochen vor dem Termin zu melden, mit neuer Adresse, Einzugsdatum und Zählernummer. Zieht dein Anbieter dagegen an deiner neuen Adresse gar nicht mit oder nur zu schlechteren Konditionen, greift ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG).
Was am Übergabetag zu tun ist
Der Übergabetermin ist der Stichtag: Lies gemeinsam mit Vor- oder Nachmieter den Zählerstand ab, notiere die Zählernummer und mach zur Sicherheit ein Foto vom Zählerdisplay. Diese Angaben brauchen zwei Adressaten, nicht nur einen: deinen bisherigen Stromanbieter für die Schlussrechnung und die Hausverwaltung oder den Vermieter für die Wohnungsübergabe. Seit der Umstellung 2025 lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die Marktlokations-Identifikationsnummer, eine elfstellige Kennung, die anders als die Zählernummer bei einem Zählertausch gleich bleibt.
Ohne Vertrag trotzdem nie ohne Strom
Auch ohne eigenen Vertrag stehst du am Einzugstag nicht ohne Strom da. Fließt an deinem neuen Hamburger Anschluss Strom, tritt automatisch Vattenfall als Grundversorger in die sogenannte Ersatzversorgung ein, eine Übergangslösung, die maximal drei Monate läuft und sich preislich kaum von der regulären Grundversorgung unterscheidet. Schließt du innerhalb dieser Zeit selbst einen Vertrag ab, egal bei welchem Anbieter, endet die Ersatzversorgung von selbst, ohne dass du extra kündigen musst.