Ratgeber · Vertrag und Kündigung
Vertrag und Kündigung

Sonderkündigung nach Preiserhöhung im Stromvertrag

Erhöht dein Stromanbieter mitten in der Vertragslaufzeit die Preise, darfst du in den meisten Fällen sofort kündigen, ganz ohne die reguläre Kündigungsfrist abzuwarten. Ein Gerichtsurteil von 2023 hat zusätzlich klargestellt, wie dein Anbieter dich darüber informieren muss.

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Jede Preiserhöhung im Sondervertrag öffnet die Tür

Erhöht dein Stromanbieter während der laufenden Vertragszeit den Preis, steht dir ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu (§ 41 Abs. 5 EnWG). Das gilt unabhängig davon, welchen Grund der Anbieter angibt, solange es sich nicht um eine reine Anpassung an eine veränderte Mehrwertsteuer handelt. Anders als bei einem regulären Vertragsende brauchst du dafür keine Vertragslaufzeit abzuwarten, sondern kannst direkt reagieren, sobald die Preiserhöhung angekündigt wird.

Warum ein Kundenportal-Hinweis nicht reicht

Das OLG Düsseldorf hat am 21. September 2023 entschieden (Az. 5 U 4/22), dass eine Preiserhöhung, die nur als Nachricht im Kundenportal hinterlegt wird, die gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt. Dein Anbieter muss dich stattdessen auf einfache und verständliche Weise über Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Änderung informieren, damit du dein Sonderkündigungsrecht überhaupt sinnvoll nutzen kannst. Ein bloßer Verweis auf eine wichtige Mitteilung genügt dem Gericht zufolge nicht. Informiert dich dein Anbieter nicht ausreichend, gilt die Preiserhöhung als unwirksam, du zahlst dann weiter den bisherigen Preis.

Der Zeitpunkt zählt, nicht eine feste Frist

Eine eigene gesetzliche Frist für deine Kündigung gibt es nicht. Entscheidend ist allein, dass deine Kündigung beim Anbieter ankommt, bevor die neuen Preise gelten. Kündigt dein Anbieter die Erhöhung zu einem bestimmten Stichtag an, musst du also vorher kündigen, nicht erst danach. Die Textform reicht dafür aus, im Streitfall trägst du aber die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang. Ein Einschreiben mit Rückschein ist deshalb die sicherere Wahl als eine einfache E-Mail, auch wenn Letztere formal genügt.

Was für Grundversorgungskunden anders läuft

Bist du in der Grundversorgung bei Vattenfall, brauchst du dieses Sonderkündigungsrecht eigentlich nicht: Dort kannst du ohnehin jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen, auch ganz ohne Preiserhöhung. Erst bei einem Sondervertrag mit fester Laufzeit macht das Sonderkündigungsrecht überhaupt einen Unterschied, weil du dort sonst an den Vertrag gebunden bleibst. Willst du direkt zu einem neuen Anbieter wechseln, übernimmt dieser die Kündigung bei deinem bisherigen Anbieter in der Regel automatisch für dich.