Zwei Jahre sind die gesetzliche Obergrenze
Länger als zwei Jahre darf die Erstlaufzeit eines Stromvertrags nicht festgeschrieben werden, das ergibt sich aus der Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 309 Nr. 9 BGB. Innerhalb dieser Zeit bist du grundsätzlich gebunden, es sei denn, ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht greift, etwa bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug ins Liefergebiet eines anderen Anbieters.
Was seit März 2022 anders läuft
Ob sich dein Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch verlängert, hängt vom Abschlussdatum ab. Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 ist nur noch eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit erlaubt. Eine erneute feste Bindung, etwa für ein weiteres Jahr, darf dir dein Anbieter nur noch anbieten, wenn du ausdrücklich zustimmst, nicht mehr über eine stillschweigende Klausel in den AGB. Hast du deinen Vertrag vor diesem Stichtag abgeschlossen, kann noch die alte Regel gelten, nach der sich der Vertrag automatisch um bis zu zwölf Monate verlängert, wenn du nicht rechtzeitig kündigst.
Ein Monat Kündigungsfrist danach
Läuft dein Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter, darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen, du kannst dann also monatlich kündigen. Diese Obergrenze gilt sowohl für die Kündigung zum Ende der Erstlaufzeit als auch danach. Bei älteren Verträgen mit fester Verlängerungsklausel kann die Frist davon abweichen, meist liegt sie ebenfalls bei einem Monat, gelegentlich auch bei drei Monaten zum Ende der jeweiligen Verlängerungsperiode. Ein Blick in deine ursprünglichen Vertragsunterlagen gibt hier schnell Klarheit.
14 Tage Bedenkzeit nach der Unterschrift
Hast du deinen Stromvertrag online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen, steht dir zusätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 355 BGB), gerechnet ab Vertragsschluss. Innerhalb dieser Frist kannst du ohne Angabe von Gründen zurücktreten, eine formlose Nachricht an den Anbieter reicht dafür. Eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung schiebt diese Frist erheblich nach hinten: Sie läuft dann erst zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss ab. Widerrufst du, nachdem die Lieferung schon läuft, schuldest du trotzdem nur den Strom, den du bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich verbraucht hast.