Einen gesetzlichen Sozialtarif für Strom gibt es nicht
Anders als bei Telefon oder Internet existiert für Strom kein bundesweit geregelter Sozialtarif. Beziehst du Bürgergeld, sind deine Stromkosten stattdessen pauschal im Regelsatz einkalkuliert, für Alleinstehende sind das derzeit rund 46 Euro im Monat für den normalen Haushaltsstrom. Diese Pauschale zahlst du selbst aus deinem Regelsatz, das Jobcenter übernimmt laufenden Haushaltsstrom in aller Regel nicht zusätzlich. Liegt dein tatsächlicher Verbrauch darüber, was bei aktuellen Strompreisen häufig vorkommt, musst du die Differenz aus dem übrigen Regelsatz decken.
Wann das Jobcenter trotzdem Stromkosten übernimmt
Eine Ausnahme gibt es bei Heizstrom: Heizt deine Wohnung elektrisch oder läuft dein Warmwasser über einen Durchlauferhitzer, zählen diese Kosten zu den Kosten der Unterkunft und Heizung und können vom Jobcenter übernommen werden, getrennt vom normalen Haushaltsstrom. Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Nur strombetriebene Heizung oder Warmwasserbereitung fällt darunter, der Strom für Licht, Kühlschrank oder Waschmaschine bleibt in jedem Fall Teil des Regelsatzes.
Der Stromspar-Check der Caritas Hamburg
Beziehst du Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld, kannst du den kostenlosen Stromspar-Check der Caritas Hamburg nutzen, gefördert vom Bund und der Hamburger Umweltbehörde BUKEA. Ausgebildete Energiesparhelfer besuchen dich zweimal zu Hause, nehmen beim ersten Termin deinen Gerätebestand auf und bringen beim zweiten Termin kostenlose Soforthilfen mit, etwa LED-Lampen, schaltbare Steckdosenleisten oder Zeitschaltuhren. Seit dem Start 2008 haben sich bereits rund 15.800 Hamburger Haushalte beraten lassen, mit einer durchschnittlichen Ersparnis von 258 Euro im Jahr. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss von bis zu 200 Euro für den Austausch eines alten, stromfressenden Kühlschranks, kombiniert mit Bundesmitteln sogar bis zu 400 Euro. Termine vereinbarst du über das Infotelefon 040 280 14 03 81 oder per E-Mail an stromsparcheck-hamburg@caritas-im-norden.de.
Neue Förderung: Balkonkraftwerk für einkommensschwache Haushalte
Seit Frühsommer 2025 fördert die Caritas Hamburg zusätzlich den Kauf eines Balkonkraftwerks für einkommensschwache Haushalte, mit bis zu 90 Prozent der Kosten für die Solarmodule. Die rechtlichen Grundlagen und technischen Grenzen eines Balkonkraftwerks in der Mietwohnung haben wir in einem eigenen Ratgeber zusammengefasst. Kombiniert mit dem Stromspar-Check lassen sich so zwei Förderungen gleichzeitig nutzen, ohne dass du in Vorleistung gehen musst.